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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Unsere Übersetzungs- und Lektoratsarbeiten stellen eine besondere Art von Dienstleistungen dar. Deshalb werden sie immer nur unter Einbeziehung der folgenden Vertragsbedingungen ausgeführt.

Anderslautende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

1. Geltung

Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch Änderungen dieses Schriftformerfordernisses sind nur schriftlich möglich.

Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen nichtig bzw. unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

 

Bei Unwirksamkeit soll an die Stelle der Klausel die Regelung treten, die dieser nach Zweck und Inhalt möglichst nahe kommt, andernfalls eine solche, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Positionen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre.

Sonst wird sie durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt.

 

2. Vertragsschluss

Der Auftrag für eine Übersetzung oder ein Lektorat muss schriftlich erteilt werden und stellt ein Angebot dar. Dieses kann von uns nach Überprüfung des Textes und der voraussichtlichen Lieferzeit unter Einbeziehung der vorliegenden AGBs schriftlich oder durch Ausführung angenommen werden. Durch die Annahme des Angebots des Kunden kommt ein Übersetzungs- bzw. Lektoratsvertrag zustande, der Rechte und Pflichten der Beteiligten begründet. Vertragsinhalt werden die aktuell oder generell mit dem Kunden vereinbarten Preise, ansonsten die aktuell gültige Fassung der Preisliste.

 

3. Vergütung

a. Berechnung:

Der Berechnung des Preises wird das zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige, schriftlich erteilte Angebot, die generell mit den Kunden vereinbarten Preise oder der nach der gültigen Preisliste zu bemessende Standardpreis zugrunde gelegt. Die angegebenen Preise sind Nettopreise (exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).

b. Aufschläge:

Bei Texten von besonderem Schwierigkeitsgrad bzw. besonderer Beschaffenheit oder ungewöhnlichen Dateiformaten können Aufschläge berechnet werden.

Für Manuskriptübersetzungen wird – je nach Lesbarkeit – ebenfalls ein Aufschlag berechnet.

c. Berechnungsgrundlagen:

Die Preise für das Übersetzungshonorar werden grundsätzlich nach der Zeilenzahl bzw. Wortzahl des Textes innerhalb der Zielsprache berechnet. (Ausnahme: Arabische und Asiatische Schriftarten, dort wird die Zeilenzahl des Textes in europäischer Schriftart zugrundegelegt). Eine Normzeile entspricht 55 Zeichen des Zieltextes inkl. Leerzeichen. Die Ermittlung der Zeilenzahl erfolgt für Textverarbeitungsprogramme - sofern nicht anders vereinbart - laut Word-Zähler.

Andere Leistungen, wie Korrekturlesungen, Lektorate, DTP, Texterfassung oder Software-Lokalisierung etc. werden auf Stundenbasis bzw. aufgrund des vereinbarten Komplettpreises berechnet. Der Stundenpreis für diese Tätigkeiten ist der mit dem Kunden konkret oder generell vereinbarte Preis, ansonsten aus der Preisliste ersichtlich.

Für Kleinaufträge ist in jedem Fall ein Mindesthonorar von EURO 25,-- geschuldet.

 d. Texteinstufung und Aufschläge zum Grundpreis:

Erst nach gründlicher Prüfung des Textes kann dessen Schwierigkeitsstufe festgelegt werden. Die Einstufung der Schwierigkeit liegt im Ermessen des Übersetzers bzw. Lektors.

aa) Allgemeine Texte werden zum Grundpreis berechnet, der sich aus Angebot, Vereinbarung oder der Preisliste ergibt.

Als allgemeine Texte gelten alle Texte, die eine einfache Gesamtkomposition haben und nur einige technische, juristische oder sonstige Fach- oder Sonderbegriffe enthalten.

bb) Fachtexte werden zum Grundpreis mit angemessenem Aufschlag berechnet.

Fachtexte sind solche, die eine schwere Grundkomposition haben und häufig Fachausdrücke enthalten. Der Aufschlag kann entfallen, wenn der Kunde eine geeignete Terminologieliste zur Verfügung stellt.

cc) Für besonders anspruchsvolle Fachtexte, Texte für Publikationen oder Marketingtexte sowie schöngeistige Literatur gelten Honorare nach Vereinbarung.

dd) Schwer lesbare Texte, fehlerhafte Manuskripte, Quelltexte, die nicht von einem Muttersprachler verfasst wurden, sowie mühsam entzifferbare Texte erfordern nach Absprache einen angemessenen Aufschlag auf den Grundpreis.

e. Sonstige Leistungen/Zusatzleistungen:

Für nachträgliche Änderungen und Streichungen auf Wunsch des Auftraggebers, die nicht auf Fehlern des Übersetzers basieren („Autorenkorrekturen“), wird der Stundensatz nach Angebot, allgemeiner Vereinbarung, im übrigen nach Preisliste zugrunde gelegt.

Die Durchsicht von fremden Übersetzungen oder Texten in der Originalsprache zum Zweck der Publikation (Lektorat / Sachlektorat / Korrektorat) wird nach Zeitaufwand auf Stundenbasis berechnet.

f. Dolmetscherdienste und Übersetzungen vor Ort beim Kunden:

Die Berechnung erfolgt auf Stundenbasis laut speziellem Angebot an den Kunden. Aufgrund der verschiedenartigen Einsatzsorte und Leistungen kann hier kein Standardpreis errechnet werden. An- und Rückreise gelten als Arbeitszeit und werden mit dem Dolmetscherhonorar in Rechnung gestellt. Fahrtkosten werden zusätzlich abgerechnet. Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

g. Nebenkosten

Bei speziellen Kundenwünschen, wie (Express-)Zustellung, Einscannen, zusätzlichen Layouts, durch Terminwahrnehmung entstehende oder sonst  notwendigen Fahrtkosten werden dem Kunden die zusätzlich entstehenden Kosten nach Aufwand, Vereinbarung oder Preisliste in Rechnung gestellt.

 

4. Zahlungsbedingungen

Die Übersetzungs- und Lektoratsdienstleistungen werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung und Lieferung in Rechnung gestellt Das Honorar ist innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach dieser Frist werden zusätzlich Verzugszinsen fällig. In Einzelfällen können mit dem Kunden gesonderte Zahlungsfristen vereinbart werden.

Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.

Bei Großaufträgen (Auftragswert über 2000 €) kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen, die in vereinbarten Abständen oder nach Lieferung der bereits erbrachten (Teil-) Leistungen fällig werden. Die weitere Bearbeitung des Auftrages ist von der Begleichung der Abschlagszahlung abhängig. Bei verzögerter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag bis zum Eingang der vereinbarten Abschlagszahlungen ruhen zu lassen. Für Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass der Auftrag infolge verzögerter Abschlagszahlungen berechtigterweise ruht, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

5. Versand und Gefahrtragung

Der Versand von Übersetzungs- oder Lektoratsarbeiten erfolgt in der Regel in elektronischer Form als Datei im vereinbarten Format per E-Mail / Internet. Nach Vereinbarung ist auch ein Versand per Post als Papierausdruck oder auf CD möglich. Die Übersetzungsarbeit ist eine Holschuld. Danach ist der Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet ist, die fertige Übersetzung abzuholen oder sich auf eigene Gefahr zusenden zu lassen. Auf den Auftraggeber geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache schon im Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft durch den Übersetzer über. Mit der Erstellung der versendungsreifen Übersetzungs- oder Lektoratsleistung und der Versendung auf dem vereinbarten Übersendungsweg ist der Auftrag erfüllt.

 

6. Ausführung durch Dritte (Erfüllungsgehilfen)

Der Übersetzer bzw. Lektor ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung sachkundiger Dritter zu bedienen. Auch in einem solchen Fall bestehen für den Auftraggeber ausschließlich rechtliche Beziehungen zu dem Auftragsnehmer, nicht zu dem jeweiligen Übersetzer.

 

7. Liefertermine

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen entsprechenden Nachfrist zu verlangen. Können wir auch bis zum Ende dieser Nachfrist nicht liefern, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

8. Rücknahme des Übersetzungsauftrages

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag nach Annahme des Übersetzers zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, kann der Übersetzer dem Kunden neben den entstandenen die vereinbarten oder üblichen Kosten in Rechnung stellen. Dem Auftragnehmer bleibt jedoch vorbehalten, diesen Betrag um die nachweislich ersparten Kosten zu kürzen und nachzuweisen, ein Schaden sei nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden.

 

9. Gewährleistung, Mängelrügen

Übersetzungs- und Lektoratsleistungen sowie andere Sprachdienstleistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung schnellstens und mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Sofern der Auftraggeber eine individuelle Fachterminologie, bestimmte stilistische Ausdrucksformen oder sonstige Anforderungen wünscht, wird diese nur nach entsprechender vorheriger Vereinbarung berücksichtigt. Ansonsten werden Fachausdrücke nach den allgemein üblichen Qualitätsstandards übersetzt. Vertragsinhalt ist mangels anderweitiger Vereinbarung eine Übersetzung, Lektorat oder Korrektorat nach den üblichen Qualitätsstandards. Ist für eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung keine nähere Leistungsbeschreibung angegeben, gilt eine branchenübliche Qualität („mittlere Art und Güte”) als vereinbart. Sollte wider Erwarten eine unserer Leistungen einen Mangel aufweisen, muss der Auftraggeber diesen unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend machen.

Werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Entgegennahme der Übersetzungs- oder Lektoratsleistung oder sonstigen Sprachdienstleistung keine Mängel schriftlich per Post oder per E-Mail geltend gemacht, gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

Dem Übersetzer, Lektor oder Redakteur muss innerhalb einer angemessenen Frist das Recht zur Nachbesserung eingeräumt werden. Ansonsten verliert der Auftraggeber jeglichen weiteren Mängelgewährleistungs­anspruch.

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung.

 

10. Haftung

Der Übersetzer, Lektor oder Redakteur haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen, durch fehlerhafte oder unleserliche Quelltexte oder nicht konkretisierte Auftragsgeber­wünsche verursacht werden.

Ist die Übersetzung zum Druck vorgesehen, so ist dem Übersetzer vor Drucklegung ein Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung zur Verfügung zu stellen. Erfolgt Druck ohne Freigabe des Übersetzers, entfällt jede Haftung.

Die Haftung des Übersetzers, Lektors oder Redakteurs für sich und seine Erfüllungsgehilfen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Der Übersetzer, Lektors oder Redakteur haftet jedenfalls nur bis zur Höhe des Betrages, der für die Dienstleistung in Rechnung gestellt wird oder werden könnte.

 

11. Urheberrechte

Der Auftraggeber übernimmt die Gewährleistung dafür, dass durch die Übersetzung oder andere Leistungen und deren späteren Gebrauch durch den Auftraggeber keine Urheberrechte oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Für den Fall der Verletzung vorgenannter Rechte stellt der jeweilige Auftraggeber den Übersetzer bzw. Lektor von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich vertretbarer Rechtsverfolgungskosten) frei.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstandsvereinbarung, Rechtswahl

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Übersetzers. Gerichtsstand ist bei Vertrags­verhältnissen zu Kaufleuten die Stadt Vesoul. Es gilt das Recht der Republik Frankreich.

 

Baulay (Vesoul), den 12.06.2015